Kosten – Rechtanwältin Heike Kainz
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Die anwaltliche Beratung und Vertretung – sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich – rufen selbstverständlich Kosten hervor. Deshalb ist es wichtig, die Kostenfrage und die Höhe der entstehenden Gebühren am Anfang der Tätigkeit mit Ihnen als Mandantin bzw. als Mandant zu besprechen und festzulegen.

Die Abrechnung erfolgt nach den Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstandswert der jeweiligen Tätigkeit des Rechtsanwalts.

Um eine Regelung hinsichtlich der Gebühren zu finden, die den Interessen aller Beteiligter gerecht wird, besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung z.B. auf der Grundlage eines Stundenhonorars oder einer Pauschale abzuschließen.

Eine solche Vereinbarung muss vorher besprochen und schriftlich festgelegt werden.

Am Beginn eines Mandats steht in der Regel eine Erstberatung, bei der Sie sich einen Überblick über die relevanten Themen, Rechtsfragen und Maßnahmen verschaffen können. Dies schließt auch die Kostenfrage ein.

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird nach Möglichkeit hierüber abgerechnet. Im Rahmen des Familien- und Erbrechts wird allerdings in der Regel allenfalls die Erstberatungsgebühr übernommen.

Soweit es die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht erlauben, ein gerichtliches Verfahren zu finanzieren, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese nur in relativ engen Grenzen gewährt wird.

Rechtsanwältin Heike Kainz - Löfflerstraße 3 - 80999 München
Telefon:  089 8129536 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.