Heute vernimmt man wiederholt den Begriff der Erbengeneration. Beträchtliches Vermögen geht in den kommenden Jahren auf die nächste Generation über. Damit es hier nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, bedarf es fachkundiger und auch eingehender Beratung geraume Zeit vor dem Erbfall. Die Regelung der Vermögensnachfolge wird heute immer wichtiger.
Nicht außer Betracht bleiben kann in diesem Zusammenhang auch, welche Personen tätig werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu betreuen.
Folgende Fragen sind im hier erörterten Zusammenhang von Interesse:
- Empfiehlt sich ein Testament oder ein Erbvertrag?
- Sind Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen?
- Ist eine Vermögensübergabe zu Lebzeiten zweckmäßig?
- Bedarf es einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung?
- Was regelt eine Patientenverfügung?